Zahnarztpraxis Dr. Marko Pfister
Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) bei obstruktiver Schlafapnoe
Bei obstruktiver Schlafapnoe (OSA) verengen sich die Atemwege im Schlaf; es kann zu Atemaussetzern kommen. Eine Unterkieferprotrusionsschiene hält den Unterkiefer während des Schlafs weiter vorn. Hier erfahren Sie mehr über Voraussetzungen, Anpassung und mögliche Beschwerden.

Wann kommt eine UKPS infrage?
Die Entscheidung für eine Schiene hängt von der schlafmedizinischen Diagnose und den zahnmedizinischen Voraussetzungen ab.
Die übliche Standardtherapie ist eine Überdruckmaske (CPAP). Doch nicht jeder kommt damit zurecht. Wenn Sie die Maskentherapie erfolglos ausprobiert haben oder sie aus medizinischen Gründen nicht nutzen können, gibt es eine anerkannte Alternative, auf die Sie bei entsprechender Indikation Anspruch haben: die Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS).
Was ist eine Unterkieferprotrusionsschiene?
Die Unterkieferprotrusionsschiene ist ein zweiteiliges, individuell für Sie gefertigtes Gerät für Ober- und Unterkiefer. Optisch ähnelt sie einer losen Zahnspange.
Das Funktionsprinzip: Die Schiene hält Ihren Unterkiefer – und damit auch die Zunge – während des Schlafs sanft in einer leicht vorgeschobenen Position (Protrusion).
Mechanische Erweiterung:
Durch die Vorverlagerung wird der Rachenraum (Pharynx) mechanisch erweitert und stabilisiert.
Mehr Spannung im Gewebe:
Die umgebenden Weichteile und Muskeln stehen unter etwas mehr Spannung, wodurch die Neigung der Atemwege zum Zusammenfallen vermindert wird.
Das Ergebnis:
Die Atemwege bleiben offener – Atemaussetzer und Schnarchen können dadurch deutlich reduziert werden.
Die Schiene wird individuell angefertigt und angepasst. Bei nachstellbaren Schienen lässt sich die Vorverlagerung des Unterkiefers schrittweise einstellen.
Wann bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?
Seit 2022 gehört die Unterkieferprotrusionsschiene unter bestimmten Voraussetzungen zur gesetzlichen Krankenversorgung.
Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind klar geregelt:
- Diagnose: Bei einer erwachsenen Person liegt eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe vor.
- Therapieverlauf: Eine Behandlung mit der Schlafmaske (CPAP) wurde bereits erfolglos durchgeführt oder ist aus medizinischen Gründen nicht möglich (sogenannte „Zweitlinien-Therapie“).
- Vom Facharzt veranlasst: Sie benötigen eine Veranlassung (ähnlich einer Überweisung/Rezept) von einem qualifizierten Schlafmediziner.
Ein gesondertes Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Vor der Versorgung müssen die ärztliche Veranlassung und die zahnmedizinischen Voraussetzungen vorliegen.
Wichtige Punkte im Überblick
- Kassenleistung: Bei entsprechender Indikation übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung mit der Standardschiene – ohne separates Genehmigungsverfahren. Optionale Komfort- oder Mehrleistungen können privat anfallen; darüber informieren wir Sie vorab transparent.
- Wissenschaftlich eingeordnet: Mechanische Offenhaltung der Atemwege ist als wirksame Methode anerkannt.
- Komfort: Kein Schlauch, kein Strom, keine Geräusche. Eine mögliche Alternative, wenn die Maskentherapie nicht erfolgreich ist und die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Häufige Fragen
Ersetzt die Schiene die CPAP-Maske komplett?
Die UKPS ist als Zweitlinientherapie vorgesehen, also für den Fall, dass die CPAP-Maske erfolglos war oder medizinisch nicht infrage kommt. Welche Therapie für Sie sinnvoll ist, entscheidet Ihr Schlafmediziner. Nach Anpassung der Schiene ist eine schlafmedizinische Kontrolle der Wirksamkeit vorgesehen.
Spürt man die Schiene beim Schlafen?
Die Eingewöhnung und Verträglichkeit sind individuell unterschiedlich. Möglich sind beispielsweise Druckgefühl, vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit oder Kiefergelenkbeschwerden. Die Vorverlagerung wird schrittweise eingestellt. Bitte sprechen Sie Beschwerden bei der Kontrolle an.
Bekomme ich die Schiene direkt beim Zahnarzt?
Die zahnärztlichen Schritte – Voruntersuchung, Abformung, Eingliederung und Einstellung – übernehmen wir in der Praxis. Voraussetzung ist die vorherige Veranlassung durch den Schlafmediziner.
Haben Sie eine Verordnung vom Schlafmediziner oder Fragen zur Therapie? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen gerne, ob die UKPS für Sie die richtige Lösung ist.
Dr. Marko Pfister & Team
Weiterführende Fachinformationen
KZBV: Unterkieferprotrusionsschienen als Kassenleistung
IQWiG: Behandlungsmöglichkeiten bei obstruktiver Schlafapnoe
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